Ausgangslage

Schulen sind im Rahmen des Systematischen Gesundheitsmanagements zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommt die Schule nach.

1
Kontaktaufnahme mit Arbeitspsychologie (AuG).
2
Vorstellung bugis-R 2019 durch Arbeitspsychologie gegenüber der Schulleitung, dem Personalrat und anschließend dem Kollegium.
3
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mittels bugis-Fragebogen wird im Kollegium mehrheitlich beschlossen.
4
Beantragung, Terminierung und Online-Durchführung der bugis-Befragung laut Prozess.
5
Auswertung der Fragebögen und Rückmeldung der Ergebnisse an die Schule durch Arbeitspsychologie mit anschließender Priorisierung.
6
Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs entsprechend der Priorisierung.
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