Ausgangslage

Laut § 54 NSchG soll das Schulwesen eine „begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen“. Außerdem haben SchülerInnen und Schüler „das Recht auf eine [ihren] Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung“.

1
Gründung einer Planungsgruppe zur Umsetzung der Förderung besonderer Begabungen.
2
Auseinandersetzung mit den Definitionen von Begabung, Intelligenzen, Talenten und den verschiedenen Modellen zu „Fördern und Fordern“.
3
Neben den Differenzierungsangeboten im Unterricht gibt es für Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierten Begabungen zusätzliche Angebote am Nachmittag, die jahrgangsübergreifend genutzt werden können (z.B. Kooperation mit Vereinen, Musikschulen).
4
Verabschiedung des Konzepts zur Begabungsförderung.
5
Das Angebot der Begabungsförderung wird jährlich angepasst. Die Diagnostik bzw. Verfahren zum Erkennen von individuellen Begabungen sind weiterhin Thema der Planungsgruppe (inkl. Didaktischer Leitung).
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