Schulfahrten
Im Erlass „Schulfahrten“ des Kultusministeriums werden Schulfahrten als schulische Veranstaltungen definiert, die unterstützend und zielgerichtet dazu beitragen, „dem Bildungsauftrag der Schule gerecht zu werden und Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen“. Mithilfe eines Schulfahrtenkonzepts kann ein transparenter Orientierungsrahmen geschaffen werden, der die ministeriellen Vorgaben umsetzt und Lehrkräften und Erziehungsberechtigten gleichermaßen Planungssicherheit bietet.
Sekundarbereich I, Sekundarbereich II
Förderschule, Gymnasium, Hauptschule, IGS, KGS, Oberschule, Realschule
Lehrkräfte, Schulleitung
Ausgangslage
Beschwerde der Erziehungsberechtigten bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Schulelternrats über steigende Kosten für Exkursionen und Schulfahrten, die teilweise über dem angenommenen Budget liegen.
1
Im Rahmen einer Dienstbesprechung erörtert das Kollegium die inhaltlichen Schwerpunkte bzw. Ziele der Schulfahrten und Exkursionen in den einzelnen Jahrgängen sowie den jeweiligen Budgetrahmen.
2
Die Arbeitsgruppe „Schulfahrtenkonzept“ erarbeitet auf der Grundlage des Protokolls der Dienstbesprechung ein Schulfahrtenkonzept, welches den Schulfahrten-Erlass berücksichtigt und Klassen- bzw. Kursfahrten in den Jahrgängen 6, 8, ggf. 10 und ggf. 13 vorsieht. Die Abrechnung der Schulfahrten soll über das Schulgirokonto erfolgen.
3
Präsentation und Abstimmung des Schulfahrtenkonzepts im Schulvorstand.
4
Abstimmung des Schulfahrtenkonzepts in der Gesamtkonferenz.
Tipps und Tricks
Verwandte Best Practices
Konzepte