Begabungsförderung
Durch die Erweiterung des Unterrichts werden begabte Schülerinnen und Schüler ihren Fähigkeiten entsprechend gefordert und gefördert. Um eine begabungsgerechte individuelle Förderung zu ermöglichen, werden zusätzliche Lernangebote in verschiedenen Bereichen angeboten.
Primarbereich, Sekundarbereich I, Sekundarbereich II
alle Schulformen
B&U, ggf. Vereine, Musikschule
Didaktische Leitung, Kollegium, Erziehungsberechtigte
Ausgangslage
Laut § 54 NSchG soll das Schulwesen eine „begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen“. Außerdem haben SchülerInnen und Schüler „das Recht auf eine [ihren] Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung“.
1
Gründung einer Planungsgruppe zur Umsetzung der Förderung besonderer Begabungen.
2
Auseinandersetzung mit den Definitionen von Begabung, Intelligenzen, Talenten und den verschiedenen Modellen zu „Fördern und Fordern“.
3
Neben den Differenzierungsangeboten im Unterricht gibt es für Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierten Begabungen zusätzliche Angebote am Nachmittag, die jahrgangsübergreifend genutzt werden können (z.B. Kooperation mit Vereinen, Musikschulen).
4
Verabschiedung des Konzepts zur Begabungsförderung.
5
Das Angebot der Begabungsförderung wird jährlich angepasst.
Die Diagnostik bzw. Verfahren zum Erkennen von individuellen Begabungen sind weiterhin Thema der Planungsgruppe (inkl. Didaktischer Leitung).
Tipps und Tricks
Verwandte Best Practices
Konzepte