Ausgangslage

Mit dem Erlass zur Beruflichen Orientierung (BO) an den allgemein bildenden Schulen der Sekundarbereiche I und II sollen Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen noch besser auf ihren Lebensweg nach der Schule vorbereitet werden; Ausbildung und Studium seien dabei gleichwertig.

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Da Berufsorientierung eine gesamtschulische Aufgabe darstellt, wird eine Arbeitsgruppe mit allen Fachkonferenzleitungen gebildet, die sich ausgehend vom Erlass mit der Erstellung eines Konzepts zur Berufsorientierung befasst. Geleitet wird die Arbeitsgruppe von der zuständigen Lehrkraft für Berufsorientierung.
2
Das Konzept enthält die Handlungsfelder, die BO-Maßnahmen in den jeweiligen Jahrgängen, Verantwortlichkeiten und mögliche Kooperationspartner.
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Die Gesamtkonferenz verabschiedet das Konzept zur Berufsorientierung, welches eine Evaluation in regelmäßigen Abständen vorsieht.
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