Ausgangslage

Nach Bekanntwerden eines Falles von Sucht in einer anderen ortsansässigen Schule entscheidet sich die Schulleitung dafür, sich proaktiv mit der Thematik „Suchtprävention und Suchtverhalten“ zu befassen.

1
Die Schulleitung sammelt allgemeine Informationen zu Suchtfragen, Materialien sowie spezifische Informationen zu möglichen Fortbildungen. Ein Konzept zur Suchtprävention wird verfasst.
2
Anmeldung zur kostenfreien berufsbegleitenden Fortbildung für Leitungspersonal: „AuG – Umgang bei vermutetem Missbrauch von Suchtmitteln (Suchtauffälligkeiten)“.
3
Anfrage an AuG Suchtberatung für die weitere Beratung und gemeinsame Qualifizierung des Kollegiums als proaktive Präventionsmaßnahme und Durchführung der Qualifizierung.
4
Zusammenarbeit mit externem Partner, z.B. ist angedacht: Landeskriminalamt Niedersachsen; BLU:PREVENT des Blauen Kreuzes.
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